Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines:

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftbedingungen.

Davon abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Kunden gelten nur dann, wenn wir ihnen

ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Änderungen oder Nebenabreden zu unseren AGB gelten nur für den einzelnen

Lieferung, Gefahrtragung, Verzug:

erfüllt hat (Vorarbeiten, Vorbereitungsmaßnahmen, Zulieferung etc.) Liefer- und Ausführungsfristen verlängern sich bei unverschuldeter

rechtzeitiger Selbstlieferung und höherer Gewalt (z.B. Streiks, unvorhergesehene Ergeignisse). Sofern wir die

Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben, beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf

den Ersatz des Verzugsschadens auf insgesamt höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und

Leistung. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk / unser Lager verlassen hat bzw. übergeben worden ist

Gewährleistung und Haftung, Eigentumsvorbehalt:

Allfällige Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 5 Werktage nach Erhalt der Ware bzw. Leistung schriftlich zu

rügen. Für das Vorliegen des Mangels trifft den Kunden die Beweislast. Sämtliche Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche

des Kunden sind insgesamt mit einem Betrag von 50% des Rechnungswertes beschränkt. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne

des Konsumentenschutzgesetzes, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt für den Ersatz von Folgeschäden und

entgangenem Gewinn. Gewährleistungsansprüche erfüllen wir nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb

angemessener Frist oder Preisminderung. Eine Haftung für Fälle leichter Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei

Verbrauchergeschäften. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Ein allfälliger Zugriff

Dritter auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Rechtswahl und Gerichtsstand:

Für allfällige Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der eingegangenen Geschäftsbeziehung wird ausschließlich das

für unseren Firmensitz sachlich zuständige Gericht vereinbart. Unseren Lieferungen und Leistungen liegt ausschließlich

österreichisches Recht zu Grunde. Eine Aufrechnung mit Ansprüchen des Kunden gegen uns wird ausgeschlossen, es sei

denn, dass die Forderung von uns nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

Teilnichtigkeit:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein, berührt dies die Gültigkeit

der übrigen Bestimmungen nicht. Die gänzlich oder teilweise unwirksame Regelung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem

beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

Allgemeine Informationen

Die angebotenen Preise werden für eine Markierung innerhalb der Normalarbeitszeit Montag - Freitag tagsüber und für die

angefragten Mengen verrechnet.

Sollten die Arbeiten an einem Samstag, Sonntag, Feiertag oder nachts durchgeführt werden müssen, sind die Preise neu

zu ermitteln.

Jede zusätzliche Anreise muss in Rechnung gestellt werden.

Die zu markierenden Flächen müssen frei zugängig, vollständig geräumt, trocken, gekehrt und fettfrei sein.

Wir weisen darauf hin, dass wir bei einer Aufbringung auf feuchter oder nasser Fahrbahn und bei einer Bodentemperatur

unter + 7° C keine Haftung für die Haltbarkeit übernehmen.

Etwaige Reparaturen oder Nachbesserungen werden gesondert berechnet. Das Aufbringen von Haftgrund wird extra berechnet.

Gewährleistungs- und Funktiondauer sind nach ONR 22440, ONR 22441 und ÖNORM B2440 geregelt.

Für Gewährleistungszeiten gelten die Festlegungen gemäß der Tabelle 1 in der ON - Regel 22440.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Fertigstellung der Bodenmarkierungsarbeiten.

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmass.

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